Benutzungsordnung

Benutzungsordnung des Geländes für den Wakebeach 27, den Aquapark 257 und die Event-Location  Lago Di Strabi

§1 Rechtliche Grundlage

Die Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH ist Betreiberin des Wakebeach 257, des Aquapark 257 und der Event-Location Lago Di Strabi.

Diese Benutzungsordnung dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und

Sauberkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Geländes einschließlich der dazugehörigen Parkplätze.

Für einzelne Einrichtungen innerhalb des Geländes gelten ergänzend

gesonderte Regelungen. Diese sind vor Ort ausgehängt und zu beachten. Dies betrifft insbesondere:

das Strandbad Strabeach

§2 Verbindlichkeit der Benutzungsordnung

(1) Die Benutzungsordnung ist für alle Nutzerinnen und Nutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes erkennt jede Person diese Benutzungsordnung sowie alle sonstigen erlassenen Anordnungen an.

(2) Die Beauftragten des Betreibers üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Personen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder den Anweisungen nicht nachkommen, können des Geländes verwiesen werden. Darüber hinaus kann durch die Geschäftsführung bzw. Betriebsleitung oder deren Beauftragte ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

§3 Verhaltensregeln

(1) Die Nutzenden haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten oder die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung verstößt. Der Aufenthalt im Geländes ist nur in bekleidetem Zustand gestattet.

(2) Das Geländes ist pfleglich und schonend zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung haftet die verursachende Person für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe sich nach jeweiligem Aufwand richtet.

(3) Das Baden ist ausschließlich innerhalb des Strandbades („Strabeach“) im hierfür ausgewiesenen und gekennzeichneten Badebereich sowie nur während der festgesetzten Öffnungszeiten zulässig. Außerhalb dieses Bereichs sowie außerhalb der Öffnungszeiten ist das Baden und Schwimmen untersagt.

(4) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen oder Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke sowie für Presseaufnahmen bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung oder Betriebsleitung.

(5) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, das Verteilen von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Unterschriftensammlungen sowie die Nutzung des Geländes zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung oder Betriebsleitung.

(6) Fundsachen sind unverzüglich dem Betreiber zu übergeben. Das weitere Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Bei Gewitter oder Sturm ist die Anlage umgehend zu verlassen.

(8) Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr sind freizuhalten.

(9) Untersagt sind insbesondere:

a) der Aufenthalt im Wasser sowie in den Uferzonen,

b) das Grillen sowie das Errichten von Feuerstellen,

c) das Campen und Zelten,

d) das Befahren der Wanderwege mit Kraftfahrzeugen aller Art,

e) das Mitführen von nicht angeleinten Tieren,

f) das Füttern von Enten oder sonstigen Tieren,

g) das Verweilen oder Herumfahren auf Parkplatz- und Zufahrtsflächen,

h) das Parken in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr,

i) das Mitbringen eigener Speisen und Getränken, ausgenommen hiervon sindvFamilien mit Kleinkindern,

j) das Starten, Landen, Fliegen oder Überfliegen mit Drohnen sowie das Anfertigen von Film- und Fotoaufnahmen mittels Drohnen auf dem gesamten Gelände.

§4 Gewässernutzung

Die Nutzung des Gewässers ist ausschließlich Mitgliedern der nachfolgend aufgeführten

Vereine sowie Gästen der in § 1 a) und b) genannten Einrichtungen gestattet. Eine Nutzung ist nur im Rahmen der jeweiligen Vereinszugehörigkeit bzw. Gast dies Einrichtungen zulässig. Nutzungsberechtigt sind:

  • Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH
  • Dormagener Rudergesellschaft Bayer e. V.
  • Yacht-Club Bayer Leverkusen e. V
  • Angelsportverein Delrath 1923 e. V.
  • DLRG Ortsgruppe Dormagen e. V.

§5 Schlussbestimmungen

Die gekennzeichneten Bereiche des Geländes werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Der Geländes wird bei Schnee- und Eisglätte weder geräumt noch gestreut. Das Betreten von Eisflächen ist verboten.

Die Nutzung des Wasserparks Dormagen erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Haftungsregelungen gemäß den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Betreiber bzw. den Satzungen der Vereine.

Bei Sonderveranstaltungen oder für bestimmte Nutzergruppen können durch den Betreiber Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung dieser Ordnung bedarf.

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft

Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH

Die Geschäftsführung